Die Übertragung des atypischen "Bitcoin Eigentums" (Kryptoeigentums) erfolgt nicht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zur Eigentumsübertragung. Kryptoeigentum unterscheidet sich strukturell erheblich vom traditionellen Eigentum und eine entsprechende Anwendung zivilrechtlicher Regelungen würde zu unangemessenen Ergebnissen führen. Wer etwas anderes denkt, hat Bitcoin noch nicht vollständig verstanden.
Als Bitcoinmillionär in Deutschland (bzw. im deutschsprachigen Raum) lebt es sich noch angenehm. Man sollte sich aber nicht allzu bequem einrichten. Die Zeiten werden zunehmend interessanter und die Kryptowährungen sind eine offensichtlich leichte Beute für die klammen Kassen der Regierungen. In diesem Beitrag geht es um die Überlegung, seine Kryptowerte in Sicherheit zu bringen, in ein anderes Land mit einer freundlicheren Gesetzgebung, kurz "Offshore" genannt.
Das günstige Goldangebot auf sozialen Massenmedien ist trotz der bunten Bilder mit ziemlicher Sicherheit ein Betrugsversuch. Es gibt aber bessere Wege, physisches Gold legal im Ausland zu kaufen und sicher zu verwahren. Entscheidend ist zu wissen, worauf man sich einlässt und wie man die Kontrolle über den gesamten Prozess behält.
Dr. Ulrich Eder, Präsident der Beratungsboutique PUGNATORIUS S.A. in Panama, ist Mitautor des von Gerhard Wegen, Andreas Spahlinger, Marcel Barth, Markus Ledwina und Alexander Nagel herausgegebenen Sammelwerks "Gesellschaftsrecht des Auslands". Er zeichnet für das Kapitel Thailand verantwortlich, das während seiner Zeit als Gesellschafter-Geschäftsführer der 2011 gegründeten Anwaltskanzlei PUGNATORIUS Ltd. in Bangkok entstanden ist.
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